Fachbücher Osteopathie im RegalKosten & Erstattung einer Behandlung

Wie sind die Kosten einer Osteopathie Behandlung und kann ich mit einer Erstattung durch die Krankenkasse rechnen?

Kosten

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker (GEBÜH). Darin sind Pauschalbeträge nicht vorgesehen. Daher fallen die Kosten jeder einzelnen Behandlung unterschiedlich aus. Dies ist abhängig von der individuell durchgeführten Behandlung und Ihrer Krankenversicherung. Gerade weil man sich eine Stunde Zeit nimmt, können einige Punkte umfangreicher besprochen werden. Durch die umfangreiche Anamnese, Befundung und Behandlung sollten Sie mit Kosten um ca. 90 Euro rechnen.

Kostenübernahme

Diese Kosten bezuschussen viele gesetzliche und ein großer Teil der privaten Krankenkassen. Bitte informieren Sie sich vorab bei Ihrer Krankenversicherung. Die Kriterien zur (anteiligen) Kostenerstattung bei den gesetzlichen Krankenkassen erfülle ich durch meine Ausbildung. Dies wird der Kasse durch die Verbandszugehörigkeit nachgewiesen.

Die Kosten einer Osteopathie Behandlung sind sofort fällig. Sie können bei mir per EC-Karte bezahlen. Selbstverständlich bekommen sie eine Rechnung. Diese können Sie bei der Krankenkasse zur Erstattung einreichen.

Ausfallgebühren:
Termine, die weniger als 24 Stunden zuvor abgesagt werden muss ich Ihnen voll in Rechnung stellen. Dasselbe gilt für nicht wahrgenommene Termine.

Erstattung bei gesetzlichen Krankenversicherungen:

Viele gesetzliche Krankenkassen bezuschussen die Osteopathie. Hier finden Sie eine Übersicht aller gesetzlichen Krankenkassen (Angaben ohne Gewähr). Sollte Ihre Krankenkasse die Osteopathie unterstützen, benötigen Sie eine „Empfehlung für Osteopathie“. Diese stellt Ihr Arzt (Hausarzt, Orthopäde, Gynäkologe, Kieferorthopäde, etc.) aus. Diese Empfehlung stellt ein Privatrezept dar. Die Anzahl der bezuschussten Behandlungen hängt von Ihrer Krankenkasse ab. Die Anzahl Termine, die im Privatrezept genannt sind, hat keinen Einfluss auf die Erstattung durch die Krankenkasse. Wenn sie z.B. ein Rezept mit 8 Behandlungen bekommen, erstattet ihre Kasse evtl. nur 3 dieser Behandlungen. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Krankenkasse.

Erstattung bei privater Krankenversicherung:

Die Abrechnung erfolgt auf Grundlage der Gebührenordnung für Heilpraktiker. Privatkassen und Beihilfestellen übernehmen meist einen großen Teil der Kosten für Behandlungen. In ihrem Vertrag dürfen Heilpraktikerleistungen nicht ausgeschlossen oder eingeschränkt sind. Bitte erkundigen Sie sich vor der Behandlung bei Ihrer Kasse.